- Die eG ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet.
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- Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs, oder der Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere die Förderung der Mitglieder durch die Bereitstellung von sozial verträglichem Wohnraum, sowie deren sozialen und kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.
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- Mitglieder einer eG sind in der Regel auch die Kunden bzw. Nutznießer der Leistungen des genossenschaftlichen Unternehmens.
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- Die eG ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.
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- Die eG bietet somit hohen Schutz vor Spekulationen.
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- Die eG ist eine juristische Person, die mit Eintragung in das Genossenschaftsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt.
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- Zur Gründung einer eG sind bereits drei volljährige Personen ausreichend.
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- Die eG hat grundsätzlich drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen selbst Mitglied der eG sein. Kleine Genossenschaften bis zu 20 Mitglieder können auf einen Aufsichtsrat verzichten.
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- Die eG ist eine flexible und dadurch stabile Rechtsform. Ein- und Austritt von Mitgliedern sind problemlos ohne notarielle Mitwirkung oder Unternehmensbewertungen möglich.
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- Mitglieder einer eG können natürliche oder juristische Personen werden.
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- Mitglieder einer eG haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wird.
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- Mitglieder einer eG haben beim Ausscheiden einen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens gegen die eG. Es ist keine Übernahme der Geschäftsanteile durch Dritte erforderlich und es besteht keine persönliche Nachhaftung.
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- Die eG ist eine Kapitalgesellschaft. Sie verfügt im Rahmen ihrer Möglichkeiten über genossenschaftliche steuerfreie Rückvergütungen.
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- Die eG ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung prüft.
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- Die eG ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.
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